Paten

"Einem Täufling ist, soweit dies geschehen kann, ein Pate zu geben; dessen Aufgabe ist es, dem erwachsenen Täufling bei der christlichen Initiation beizustehen bzw. das zu taufende Kind zusammen mit den Eltern zur Taufe zu bringen und auch mitzuhelfen, daß der Getaufte ein der Taufe entsprechendes christliches Leben führt und die damit verbundenen Pflichten getreu erfüllt" (c. 872 CIC).

Die Paten sind – wie die Eltern – "verpflichtet, durch Wort und Beispiel ihre Kinder im Glauben und in der Praxis christlichen Lebens zu bilden" (c. 774 § 2 CIC).

Die Eltern können

  • einen Paten oder
  • eine Patin oder auch
  • einen Paten und eine Patin

für diesen Dienst beauftragen.

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