Firmpaten

Das Patenamt und die Patenerklärung

Das Patenamt genießt in der katholischen Kirche eine große Wertschätzung. Diese Wertschätzung hat ihren tiefen Grund darin, dass der Pate eine hohe Verantwortung für die Begleitung eines Menschen übernimmt.  Ein Pate unterstützt die Eltern und trägt Mitverantwortung dafür, einen Menschen in die Gemeinschaft der Kirche einzuführen und im katholischen Glauben zu erziehen. 

Glauben und Leben gehören untrennbar zusammen. Glaubensfragen sind in der Regel auch Lebensfragen und Lebensfragen auch Glaubensfragen. Es ist gut – gerade als Jugendlicher – einen »weisen« Gesprächspartner zu haben, der sich mit Glauben und Leben – auch in kniffligen Situationen – auskennt. 

Die gewissenhafte Begleitung eines anderen Menschen kann bisweilen herausfordernd sein. Hier liegt u.a. auch die inhaltliche Begründung dafür, dass der Pate selbst das Sakrament der Firmung empfangen haben soll. Die sieben Gaben des Geistes, die die kirchliche Tradition ausweist (Weisheit, Einsicht, Rat, Erkenntnis, Stärke, Frömmigkeit, Gottesfurcht) sind bei der Aufgabe der Glaubens- und Lebensbegleitung eines Menschen sicherlich wünschenswert und hilfreich.

Das Patenamt ist ein Amt auf Lebenszeit, das auch in den Kirchenbüchern dokumentiert wird – ein weiterer Hinweis auf die Wertschätzung, die dieses Amt erfährt. Es empfiehlt sich, den Taufpaten auch als Firmpaten zu wählen – allerdings ist das nicht zwingend.

Die hohe Verantwortung, die mit dem Patenamt verbunden ist, spiegelt sich auch in den kirchenrechtlichen Voraussetzungen für die Übernahme des Amtes wider. Es geht also nicht darum, große Hürden aufzurichten, sondern die Wichtigkeit und den Ernst der Aufgabe herauszustellen. 

Kirchenrechtliche Voraussetzungen

  • Da das Patenamt ein bekenntnisgebundenes Amt ist, muss der Pate katholisch sein. Das heißt er muss aktuell der Katholischen Kirche angehören und darf nicht ausgetreten sein.
  • Ebenso ist ein Mindestalter von 16 Jahren festgesetzt, von dem der Pfarrer aber im begründeten Einzelfall eine Ausnahme machen kann.
  • Weil die Aufgabe des Paten die religiöse Erziehung des Firmlings ist, muss er das Sakrament der Firmung sowie der hl. Kommunion bereits empfangen haben. 
  • Eltern können nicht gleichzeitig Paten sein.

Vereinfachungen: Die Paten-Erklärung

In den vergangenen Jahren waren von den Paten vor der Übernahme des Patenamtes Bescheinigungen beizubringen, um den Empfang von Taufe und Firmung nachzuweisen. Das war oft recht zeitraubend und aufwendig – gerade wenn der Pate aus einem anderen Land stammt.

Die »Paten-Erklärung« soll diesen Aufwand senken. Der Pate erklärt mit seiner Unterschrift, dass er die aufgeführten kirchenrechtlichen Bedingungen erfüllt und bereit ist, das Patenamt zu übernehmen.